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devolo bietet mit dLAN Hotspot rechtssichere Lösung

22. September 2015

Das Bundeskabinett hat das WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit auch kleine Gewerbetreibende oder Arztpraxen ihren Kunden und Patienten einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen können, bietet die Aachener devolo AG ab Ende Oktober den dLAN Hotspot an, der Hotspot-Betreiber vor juristischen Auseinandersetzungen bewahren und Rechtssicherheit schaffen soll.

Der dLAN Hotspot von devolo soll einen leistungsstarken Wireless Access Point mit einem umfangreichen Servicepaket für Hotspot-Betreiber kombinieren. Damit seien Arztpraxen, Friseurbetriebe, Cafés und andere, kleine Unternehmen, die einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen möchten, vor rechtlichen Konflikten vollständig geschützt.

Der sorglose Betrieb des WLAN-Hotspot gelinge ganz einfach durch die Voreinstellungen am dLAN Hotspot: Alle vom Gast kommenden Daten sollen automatisch über den bestehenden Internetzugang des Besitzers zum Provider-Partner des Herstellers devolo getunnelt werden. Der Provider kümmere sich um alle bestehenden rechtlichen Belange. So werde der WLAN-Nutzer beim Anmeldeverfahren beispielsweise automatisch dazu aufgefordert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen. Alles geschehe in Echtzeit und ohne Eingreifen des dLAN Hotspot Besitzers.

devolo biete damit eine rechtlich sichere Lösung an, die trotz der strittigen Gesetzeslage sowohl den Besitzer des WLAN-Hotspots, als auch den Fachhandel als Anbieter des Hotspots vor polizeilichen Ermittlungen oder den Forderungen von Abmahnanwälten schützt. Der vollkommen legale juristische Kniff: Bei einer Strafverfolgung müssten devolo beziehungsweise der Provider kontaktiert werden, da der Hotspot-Besitzer im rechtlichen Sinne nicht der Betreiber des öffentlichen WLAN-Zugangs sei.

devolo reagiert mit dem dLAN Hotspot-Angebot als eines der ersten Unternehmen in Deutschland auf den vom Bundeskabinett in unveränderter Fassung verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots. Trotz massiver Kritik aus Industrie, Handel und von Verbraucherschützern hatten die Bundespolitiker keine Korrekturen am Gesetz vorgenommen. Offizielles Ziel der Bundesregierung war es, mit dem neu gefassten Telemediengesetz die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots zu unterstützen, da Deutschland hier unter den Industrienationen weit abgeschlagen ist. Anbieter von WLAN-Zugängen etwa in Cafés, Hotels oder öffentlichen Gebäuden sollten mehr Rechtssicherheit erhalten.

Das Gesetz verlangt von den Betreibern, dass diese den jeweiligen Zugang angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass dieser keine Rechtsverletzungen begeht. Um nicht für Gesetzesverstöße der Kunden zu haften, muss der Betreiber sein Netzwerk angemessen gegen einen unberechtigten Zugriff schützen, wozu etwa die Verschlüsselung des Routers gehört.

Das Problem: Mit einem herkömmlichen WLAN-Router sind die meisten Hotspot-Betreiber nicht in der Lage, einen öffentlichen Internetzugang rechtssicher anzubieten. Doch selbst, wenn alles richtig gemacht wird, geht der Anbieter ein hohes Risiko ein: Kommt es zu einer Straftat durch den Gast, droht dem Betreiber des Hotspots womöglich ein Ermittlungsverfahren. Das bedeutet: Stress, Ärger und durch den dann notwendigen, rechtlichen Beistand hohe Kosten!

Der dLAN Hotspot von devolo bringe dagegen Rechtssicherheit: Er soll in technischer Hinsicht alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Der Besitzer könne außerdem selbst dann nichts falsch machen, wenn er sich mit Router, PC & Co. nicht gut auskennt. Und da der Besitzer nicht der Betreiber des dLAN Hotspots ist, sollen keine rechtlichen Konflikte drohen. Der devolo dLAN Hotspot ist ab Ende Oktober im Fachhandel und bei Systemhäusern erhältlich.

devolo.de

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