Deutsche TV-Produzenten planen Online-Videothek
17. Oktober 2014
Die deutschen Produktions- und Vertriebsfirmen Brainpool und Beta Film arbeiten derzeit an der Entwicklung einer neuen, kommerziellen Online-Plattform und könnten Netflix und Co. einen weiteren Konkurrenten bescheren. Die beteiligten Unternehmen sehen dabei die Zusammenarbeit mit mindestens einem privatwirtschaftlichen Tochterunternehmen der ARD vor.
Ob und wann das Angebot startet ist momentan noch völlig unklar, eine mit dem Projekt vertraute Person wird im Handelsblatt lediglich mit den Worten zitiert, dass man prüfe, „ob es möglich ist, ein wirtschaftlich tragfähiges Angebot zu entwickeln, das kartellrechtlich unproblematisch ist“.
Erst im letzten Jahr waren ARD und ZDF mit ihren Plänen, eine eigene Online-Videothek namens „Germany’s Gold“ einzuführen, vor dem Bundeskartellamt gescheitert. Als Begründung verwiesen die Richter auf die Tatsache, dass sich mit ARD und ZDF zwei Konkurrenten zusammenschließen und so den Wettbewerb verzerren würden.
Dies erklärt die momentane Beschränkung auf die ARD als möglichen Partner, wenngleich spekuliert wird, dass auch das ZDF Inhalte zum Angebot der Plattform beisteuern könnte, da die meisten Produzenten die Online-Rechte nicht an die Sender weitergeben. Infolgedessen wäre eine Online-Vermarktung auch ohne die Zustimmung des ZDF möglich.
Hintergrund des erneuten Versuchs, eine Online-Videothek aufzubauen, ist wohl das Interesse von Brainpool („Stromberg“, „Pastewka“) und Beta Film („Unsere Mütter, unsere Väter“, „Hilde“), die Einnahmen durch die Online-Verwertung ihrer öffentlich-rechtlichen Produktionen weiter zu steigern.
Aufhebung der Wochenfrist für Mediatheken-Inhalte
Das Interesse der ARD an einer Video-Plattform für eigene Inhalte dürfte in der Hoffnung begründet liegen, das eigene Sendearchiv in der Mediathek länger als bisher für die Zuschauer zugänglich zu machen. Aktuell sind die Sender aus lizenzrechtlichen Gründen verpflichtet, die meisten Inhalte aus den Mediatheken nach sieben Tagen zu entfernen. Bei einem gebührenfinanzierten Angebot könnten viele Formate dagegen ohne die Wochenfrist zur Verfügung gestellt werden.
Sollte bei den Gesprächen zwischen den Beteiligten kein tragfähiges Konzept zustande kommen, wird das Projekt abgebrochen. Die Zustimmung des Bundeskartellamtes ist ebenfalls ungewiss.