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Der Routerzwang ist abgeschafft – so reagieren die Anbieter

23. März 2016

Eine Welt ohne Internet ist heutzutage kaum vorstellbar – wir surfen über den PC, das Notebook, das Tablet oder Smartphone im Internet oder wir gehen über den Smart-TV online, um per VoD-Anbieter die neuesten Blockbuster und Serien zu sehen oder auf Sender-Mediatheken zuzugreifen. Auch binden wir Streaming-Devices wie den Amazon Fire TV, Apple TV und Co. in das Internet ein, um Inhalte abzurufen. Rund 32,5 Millionen Haushalte verfügen mittlerweile über einen Internetzugang, sei es nun über ein Telekommunikationsanbieter wie die Telekom, Vodafone oder 1&1 oder aber über einen Kabelnetzbetreiber wie Unitymedia oder Tele Columbus. Laut ARD/ZDF-Onlinestudie 2015 nutzt jeder Deutsche das Internet im Schnitt 108 Minuten pro Tag. Doch bei vielen Anbietern von Internetzugängen kann der Router, der zwingend für eine Internetanbindung erforderlich ist, auch heute noch nicht frei gewählt werden, sondern oftmals wird dieser vom Provider vorgeschrieben. Die erforderlichen Zugangsdaten für die Verwendung eines „freien“ Routers werden oftmals unter Verschluss gehalten. Der Deutsche Bundestag hat daher beschlossen, dass der Routerzwang nun zum 1. August abgeschafft wird. In unserem Bericht klären wir, wie die Anbieter auf die Entscheidung reagieren und was in puncto Geräte-Support zu erwarten ist.

FRITZ!Box 6490FRITZ!Box 6490: Für Haushalte mit Internetzugang via Kabel bietet sich die FRITZ!Box 6490 Cable an, die Dual WLAN der Standards ac (bis 1.300 Mbit/s) und n (bis 450 Mbits/s) und die gleichzeitige Nutzung des 2.4-GHz und 5-GHz-Frequenzbandes bietet. Das Modell kann zum Beispiel bei Unitymedia für 4,99 Euro monatlich hinzugebucht werden. Der aktuelle Marktpreis beträgt rund 200,– Euro.

Telekom Speedport W 724VTelekom Speedport W 724V: Ein Routermodell der Deutschen Telekom ist der Speedport W 724V für Entertain, Highspeed-Internet und IP-basierte Telefonie. Bei dem Gerät ist die automatische Konfiguration und Aktualisierung der Firmware sowie eine Fernunterstützung der Telekom möglich. Das Gerät kann bei Vertragsabschluss mit der Telekom für 4,94 Euro monatlich gemietet oder für 149,99 Euro gekauft werden.

Mit der Gesetzesänderung sind die Anbieter dazu verpflichtet, die für den Dienstezugang erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, damit ab dem 1. August jeder seinen Router frei wählen kann. Bisher haben Anbieter wie o2 oder NetCologne dies nicht oder nur eingeschränkt praktiziert, sodass Anwender auf vom Anbieter vorgeschriebene, sogenannte „Zwangsrouter“ mit oftmals eingeschränkten Funktionen zurückgreifen mussten. Da der Netzabschlusspunkt nun wieder an der TAE-Dose beziehungsweise dem Splitter liegt, darf der Router künftig endlich frei gewählt werden.

Passiver Netzabschlusspunkt

Der Netzabschlusspunkt bildet laut Gesetzestext „die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes.“ Als passiver Netzabschlusspunkt gilt die heimische TAE-Dose oder der Splitter, „mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können.“ Zudem besagt das Gesetz, dass „jedes Gerät hinter dem passiven Abschlusspunkt, der nur mittels passiver Bauelemente gebildet wird, (…) ein frei wählbares Telekommunikationsendgerät [ist]. Passive Bauelemente sind jene, die keine Verstärkerwirkung zeigen und keine Steuerungsfunktion auf Protokollebene besitzen.“ Damit kann der Router der Wahl angeschlossen werden.

Das Gesetz stärkt letztendlich das Recht der Endkunden, frei über den Anschluss und den gewählten Router am passiven Zugangspunkt zu entscheiden.

DSL-Anbieter

DSL-Provider wie die Telekom, 1&1, Vodafone oder NetCologne lassen dem Kunden die freie Routerwahl, bieten gegen Aufpreis eigene Modelle an oder empfehlen bestimmte Geräte. Der Anbieter o2 bietet aktuell lediglich mehrere Router-Modelle zur Auswahl, will die neue Regelung aber zur Umsetzungsfrist am 1. August 2016 umsetzen. Wie das genau bewerkstelligt wird, ließ o2 vorerst offen. Bei den von o2 angeboteten Modellen werden Software-Updates automatisch eingespielt und es werden aktuell nur die eigenen Router supportet. Ähnlich ist es bei NetCologne, hier liegt bei frei gewählten Routern das Updaten beim Kunden, eigene Router werden automatisch mit Updates versorgt.

Telekom

… die Telekom … Support nur für ihre eigenen Router leisten kann

Die Telekom teilt mit, dass sie „aufgrund der großen Zahl sehr unterschiedlicher Geräte (…) am Markt Support nur für ihre eigenen Router leisten kann.“ Eigene Geräte werden gegen eine Leihgebühr oder zum Kauf angeboten.

Vodafone liefert für den DSL-Bereich auf Wunsch die für Voice-over-IP-Telefonie (VoIP) benötigten SIP-Daten (Session Initiation Protocol).

Bei 1&1 können die Zugangsdaten abgerufen werden. Den vollen Support kann der Anbieter nur bei den eigenen Modellen gewähren. Darum ist es nach Angaben von 1&1 „vorgesehen, dass zu den online vertriebenen Tarifen immer Hardware hinzu gebucht wird.“

Kabelnetzbetreiber

Im Kabelbereich arbeiten Unitymedia, Vodafone, Tele Columbus und Co. derzeit daran, die Vorgaben umzusetzen. Vodafone sei auf Nachfrage demnach dabei, „die erforderliche Schnittstellenbeschreibung zum Einsatz von Kabelmodems beziehungsweise Kabelroutern für interessierte Hersteller fertigzustellen. Deshalb können derzeit noch keine kundeneigenen Kabelmodems am Kabelnetz von Vodafone eingesetzt werden.“

Unitymedia

Wir arbeiten aktuell an der Umsetzung der Gesetzesvorlage.

Der Einsatz eines anderen Breitbandrouters hinter dem Kabelmodem ist bei den meisten Kabelanbietern schon heute möglich. Dazu muss das Kabelmodem gegebenenfalls in den sogenannten „Bridge Modus“ versetzt werden. Der Kabelrouter wird dadurch in den Zustand eines normalen Modems versetzt und ermöglicht es, den eigenen Router anzuschließen. Bei Unitymedia steht die Art und Weise der Implementierung der neuen Regelung ebenfalls noch nicht fest. Die freie Routerwahl werde den Kunden künftig aber selbstverständlich ermöglicht.

Voller Support frei gewählter Router

1&1
Netcologne bedingt
o2 nur eigene
Telekom nur eigene
Unitymedia
Vodafone

Fazit

Für die meisten Verbraucher dürfte sich nicht viel ändern, da viele Internetnutzer auf den vollen Support des Anbieters zählen oder keine Veränderung der bestehenden Hardware wünschen. Um wie bei o2, der Telekom oder 1&1 den vollen Geräte-Support in Anspruch nehmen zu können, sind ohnehin die zubuchbaren Modelle zu wählen. Für findige Anwender jedoch, die mehr Einstellungsmöglichkeiten befürworten und Firmware-Updates sowie die Konfiguration der Router selbst in die Hand nehmen möchten, bietet die Abschaffung endlich die langersehnte Freiheit bei der Routerwahl. Bleibt zu hoffen, dass sich die etwaigen Schuldzuweisungen im Schadensfall oder bei Fehlkonfigurationen der Geräte in Grenzen halten, denn laut Gesetzestext bleiben die zivilrechtlichen Haftungsregelungen unverändert, wonach grundsätzlich der Verursacher eines Schadens haftet.

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