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DAZN erringt Sieg vor Gericht: DFL muss TV-Rechte erneut ausschreiben

24. September 2024

Das vom Streaminganbieter DAZN im April 2024 angerufene Schiedsgericht hat dem Streaminganbieter im Rechtsstreit mit der Deutschen Fußball-Liga (DFL) teilweise Recht gegeben. Die DFL ist somit gezwungen, die TV-Rechte für die Bundesliga-Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 erneut auszuschreiben.

Streitpunkt war das teuerste Rechtepaket B, das pro Saison 196 Live-Spiele umfasst, darunter die Samstagsspiele der Bundesliga um 15:30 Uhr, die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation. Für dieses Paket erhielt der Pay-TV-Anbieter und langjährige DFL-Partner Sky am 16. April 2024 den Zuschlag für die nächste Rechteperiode von 2025/26 bis 2028/29, obwohl der Konkurrent DAZN ein höheres Angebot abgegeben hat. Laut Angaben der DFL konnte der Streaminganbieter eine geforderte Bankgarantie nicht wie verlangt innerhalb von 24 Stunden erbringen. Die von der in London ansässigen Unternehmensgruppe stattdessen eingereichte Patronatserklärung reichte der DFL ebenso wenig wie die nach einer weiteren 24-Stunden-Frist erfolgte Garantiezusage der US-Beteiligungsgesellschaft Access Industries, die dem DAZN-Hauptanteilseigner Leonard Blavatnik gehört. Sieben Tage später reichte DAZN schließlich die Bankgarantie in der gewünschten Form nach, doch die DFL verwies darauf, dass die Frist verstrichen sei und die nun eingereichte Bürgschaft somit nichts an der Sachlage ändere.

Nach einer Beschwerde von DAZN hat die DFL die weitere Auktion der nationalen Medienrechte vorerst ausgesetzt, um das Urteil des Schiedsgerichts abzuwarten. Dieses liegt nun vor und gibt der Klage von DAZN teilweise statt, weil die DFL laut Ansicht der Richter nicht so kurzfristig während der Ausschreibung eine Bank-Garantie als Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangen durfte. Dies wäre nur erlaubt gewesen, wenn erst im Laufe der Ausschreibung neue Informationen über mögliche Geldprobleme bekannt geworden wären. Die Begründung der DFL, warum man so gehandelt hatte, überzeugte das Schiedsgericht nicht.

Die umfassende Begründung für das Urteil wird den beiden Parteien erst im November zugestellt. Aus diesem Grund verzichtete die DFL zunächst auf einen Kommentar und beließ es bei der Ankündigung, dass man Details zur Fortsetzung der Rechte-Vergabe „nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium“ bekanntgeben werde.

In einer Stellungnahme von DAZN heißt es wiederum: „DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist.“

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