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Das Autokino feiert Comeback

15. April 2020

Die Sechzigerjahre waren die Hochzeit des Autokinos. In der aktuellen Situation, da es gilt Abstand zu halten, um einer Ansteckung mit dem Corona-Virus vorzubeugen, feiert das Outdoor-Kino im eigenen PKW sein Revival. Die LFK informiert interessierte Veranstalter und unterstützt bei der Umsetzung von Projekten, damit wieder mehr Menschen dieses Gemeinschaftserlebnis teilen können.

Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) hat in der letzten Zeit vermehrt Anfragen zur Veranstaltung eines Autokinos erreicht. Dabei sollen nicht nur Filme, sondern auch andere Zwecke bedient werden: Gottesdienste, kulturelle Werke oder Musikdarbietungen.

„Als Medienanstalt für Baden-Württemberg ist uns daran gelegen, schnell und unbürokratisch auf die Anfragen zu reagieren, damit die kreativen Projektideen von den Interessentinnen und Interessenten zügig umgesetzt werden können,“ so Dr. Wolfgang Kreißig, Präsident der LFK. Interessierte finden unter lfk.de Informationen, welche Angaben für einen entsprechenden Antrag benötigt werden.

Was wird benötigt?

Neben einem ausreichend großen Grundstück, einer Leinwand und einem UKW-Sender werden fachkundiges Personal und eine behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Autokinos benötigt. Die Bundesnetzagentur weist eine UKW-Frequenz für die Audio-Übertragung zu, die von den Autoradios der Zuschauer empfangen werden kann. Die LFK erteilt bei Vorlage der Voraussetzungen eine rundfunkrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der Antrag wird von der LFK kostenlos bearbeitet.

Quelle: www.lfk.de

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