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Bundestag schafft Routerzwang ab

06. November 2015

Was lange von vielen Verbrauchern und Verbänden gefordert wurde, ist nun beschlossene Sache: Der sogenannte Routerzwang wird abgeschafft. Der Netzabschlusspunkt liegt fortan nicht mehr bei Modems oder Routern. Wie der Bundestag entschieden hat, können Nutzer künftig wieder das Routermodell ihrer Wahl verwenden.

Der Routerzwang steht schon lange in der Kritik bei Netzaktivisten, Verbrauchern und Verbraucherschützern. Beklagt wurden in der Vergangenheit unter anderem immer wieder große Sicherheitslücken in den Zwangsgeräten der Provider, denen Nutzer aufgrund der „Zwangsvorschrift“ oftmals schutzlos ausgeliefert waren. Und wenn es Sicherheitsupdates gab, kamen diese oft viel zu spät beim Kunden an.

Damit ist nun Schluss, der neue Netzabschlusspunkt liegt nun wieder an der Anschlussdose an der Wand und wird im neuen Gesetz als sogenannter passiver Netzabschlusspunkt definiert: „Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.“

In Zukunft müssten die Provider die Internet-Zugangsdaten auch Kunden mitteilen, die mit einem eigenen Gerät online gehen wollen. Das neue Gesetz betrifft nicht nur DSL-Kunden, sondern auch Nutzer von Glasfaser- oder Kabelanschlüssen.

Zum Thema Routerzwang und den gesetzlichen sowie technischen Fragen haben wir in der SATVISION-Ausgabe Februar 02/2015 berichtet. Der Artikel ist ebenfalls online unter follgendem Link abrufbar: http://satvision.de/aktuelles-und-news/router-chaos-in-deutschland-2412

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