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ARD-alpha soll aus dem Kabelnetz fliegen

29. Januar 2015

Seit nunmehr zwei Jahren zahlen die Öffentlich-Rechtlichen keine Einspeiseentgelte an die hiesigen Kabelnetzbetreiber, da ARD und ZDF die Einspeiseverträge einseitig gekündigt haben. Dies wollen die beiden größten Kabelnetzbreiber Kabel Deutschland und Unitymedia KabelBW nicht einfach hinnehmen, da sie nicht auf die Einnahmen in Millionenhöhe verzichten möchten. Aus diesem Grund klagt beispielsweise Kabel Deutschland und verlangt auch weiterhin die Zahlung von Einspeiseentgelten. Der Kampf wird leider auf dem Rücken der Kabel-TV Zuschauer ausgetragen, da u.a. nicht alle HD-Sender der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in die Netze eingespeist werden und zudem der Sender ARD-alpha aus dem analogen Kabelnetz von Kabel Deutschland herausgeworfen werden soll.

SATVISION: Warum greift Ihrer Einschätzung nach für den öffentlich- rechtlichen Sender BR-alpha der in ARD-alpha umbenannt wurde die Must-Carry-Regelung nicht?

Marco Gassen, Leiter Externe Kommunikation,
Kabel Deutschland

M. Gassen: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 8. Januar 2015 bestätigt, dass Kabel Deutschland (KD) die analoge Verbreitung des Senders ARD-alpha, der bis Mitte 2014 BR-alpha hieß, in den bayerischen Kabelnetzen beenden kann, wenn und solange sich der BR weigert, einen entsprechenden Vertrag mit KD zu schließen, der die Zahlung von Einspeiseentgelten vorsieht. KD begrüßt die Entscheidung der BLM. Sie bestätigt die Auffassung von Kabel Deutschland, dass für die Programmeinspeisung eine vertragliche Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen erforderlich ist und dass dieser Grundsatz auch für sog. Must-carry- Programme gilt. Die für ARD-alpha federführend zuständige öffentlich-rechtliche Anstalt, der Bayerische Rundfunk, weigert sich, AKTUELL Interview mit Kabel Deutschland einen Vertrag für die Einspeisung des Senders ins Kabelnetz zu schließen, der die Zahlung von angemessenen Einspeiseentgelten vorsieht. Deshalb hat Kabel Deutschland eine behördliche Klärung durch die BLM angestoßen. Außerdem hatte Kabel Deutschland Zweifel daran, dass ARD-alpha noch wie zuvor BR-alpha einen Must-carry-Status besitzt, weil das Programm eine bundesweite Ausrichtung bekommen hat und 2014 umbenannt wurde. Nach der positiven Entscheidung der BLM in beiden Punkten kann Kabel Deutschland den analogen Kanalplatz nun grundsätzlich einem anderen Sender zuteilen, der bereit ist, für die Einspeisung Entgelte zu entrichten. Der Sender ARD-alpha bleibt weiterhin digital empfangbar. Die Entscheidung der BLM ist noch nicht bestandskräftig. Über einen Termin für die Beendigung der analogen Verbreitung des Senders und welcher Sender anstelle von ARD-alpha im bayerischen Kabelnetz nachrückt, hat Kabel Deutschland daher noch nicht entschieden.

SATVISION: Bislang ist Kabel Deutschland vor jedem Gericht mit dem Versuch Einspeiseentgelte von den Öffentlich-Rechtlichen einzufordern gescheitert. Werden Sie auch zukünftig an der Forderung von Einspeiseentgelten festhalten und weiter klagen?

M. Gassen: Ja. Kabel Deutschland setzt den Gang durch die Instanzen fort, da das Unternehmen weiterhin von seiner Rechtsposition überzeugt ist, dass für die Programmeinspeisung eine vertragliche Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen erforderlich ist und dass dieser Grundsatz auch für sog. Must-carry-Programme gilt. Der nächste Termin findet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe statt.

Die Gerichte haben bis jetzt nur darüber befunden, ob eine einseitige Kündigung der laufenden Einspeiseverträge seitens der Öffentlich-Rechtlichen rechtens war und ob ein Nachfolgevertrag geschlossen werden muss. Es gibt dazu auch noch keine rechtskräftige Entscheidung. Die Zivilgerichte haben nicht über die davon zu trennende verwaltungsrechtliche Frage entschieden, ob Kabel Deutschland ohne Vertrag Sender einspeisen muss. Der Klärung dieser verwaltungsrechtlichen Frage dient das Verfahren bei der BLM. Der frei werdende Kanalplatz kann grundsätzlich an einen Sender vergeben werden, der bereit ist, für die analoge Einspeisung Entgelte zu entrichten.

SATVISION: Ist ARD-alpha bundesweit empfangbar?

M. Gassen: Analog ist der Sender ARD-alpha, der bis Mitte 2014 BR-alpha hieß, nur in den bayerischen Kabelnetzen empfangbar. Digital ist das Programm bundesweit zu sehen. Die Entscheidung der BLM bezieht sich nur auf die analoge Verbreitung in Bayern.

SATVISION: Vielen Dank für das Gespräch.

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