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Leistungskürzungen für ARD & ZDF bei Kabel Deutschland

29. Januar 2013

Im Rahmen der angekündigten Überprüfung ihres Leistungsspektrums für die öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten hat Kabel Deutschland am 8. Januar 2013 Anpassungen bei der digitalen Übertragung vorgenommen. Das Unternehmen reagiert damit auf die Einstellung der Zahlung von Einspeisegebühren zum 1. Januar 2013.

Bislang wurden von ARD und ZDF jährlich rund 27 Millionen Euro für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender überwiesen. „Alle öffentlichrechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG. So hat Kabel Deutschland am 8. Januar 2013 die Bandbreite für die digitale Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an ihren Plattformstandard reduziert. Darüber hinaus strahlt das Unternehmen gleichzeitig jedes digitale dritte Programm nur in einer regionalen Variante pro Kabelnetz aus. Entsprechend wird beispielsweise in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet und nicht mehr zusätzlich MDR Sachsen-Anhalt und MDR Thüringen.

Alle dritten Programme sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet werden. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität. Kabel Deutschland wird nach eigenen Angaben durch diese Anpassungen eine effizientere Kapazitätsauslastung in ihrem Kabelnetz erreichen und damit Platz für eine Ausweitung des HD-Angebotes schaffen.

„Trotz unserer intensiven Bemühungen, eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu erzielen, haben sich unsere langjährigen Geschäftspartner bisher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen können. Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, so Cubero.

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