Sicherer Fernsehempfang
25. März 2011
In regelmäßigen Abständen erreichen unsere Redaktion Anfragen zur sicheren und normgerechten Montage einer SAT-Anlage. Bei vielen Heimwerkern herrscht eine große Unsicherheit in Bezug auf Themen wie Erdung und Potenzialausgleich – und vielen sind auch die möglichen Gefahren nicht bewusst. In Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Südwestfalen haben wir für Sie die wichtigsten Regeln der VDE 0855 anhand einiger praxisbezogener Beispiele zusammengestellt.
Erdung der Empfangseinheit
Jedes Gebäude und die damit verbundene Hausinstallation verfügt über eine Erdung, welche in den meisten Fällen über das Fundament realisiert wird. Somit sollte auch die Antenneninstallation mit in diese Erdung einbezogen werden. Allgemein lässt sich noch sagen, dass Antennen nicht auf Gebäuden errichtet werden dürfen, die leicht entzündliche Dacheindeckungen wie Stroh oder Reet haben. Erdungsleiter und Antennenleitungen dürfen ferner nicht durch Räume geführt werden, in denen leicht entzündliche Stoffe gelagert werden.
Potenzialausgleich
Für den Fall, dass Sie schon einmal an einer Antennendose oder an einem Koaxialkabel einen elektrischen Schlag bekommen haben, ist wahrscheinlich ein fehlender Potenzialausgleich der Grund. Als Potenzialausgleich wird eine elektrisch leitfähige Verbindung bezeichnet, die unterschiedliche elektrische Potenziale und somit eine elektrische Spannung zwischen leitfähigen Körpern (z.B. Antennenanlagen und Kabelverbindungen) verhindert oder zumindest stark reduziert.
Blitzschutz
Da das Kapitel Blitzschutz sehr umfangreich und komplex ist, beschränken wir uns in den hier vorgestellten Praxisfällen auf die Punkte Potenzialausgleich und Erdung. Die entsprechenden Vorgaben für Blitzschutzanlage nach dem aktuellen Stand der Technik sind in der Norm EN 62305 nachzulesen. Eine Blitzschutzanlage ist auf keinen Fall mit der Erdung zu verwechseln. Gerade im Bezug auf den Blitzschutz empfehlen wir eine Fachfirma zu konsultieren.
Großer Schutz für kleines Geld
Überspannungsschutz
Erdung und Potenzialausgleich bei SAT-Anlagen
Bei Antennenanlagen auf dem Dach oder an einer Hauswand (siehe Praxisbeispiel 1 und 3) ist eine Erdung des Antennenmastes gemäß VDE vorgeschrieben und muss mit einer Erdungsleitung von 16mm² (Einzelmassivdraht, keine mehrdrähtige Ausführung) erfolgen. Auf einem Potenzialausgleich müssen sowohl vom LNB kommende, als auch von einem Multischalter abgehende, Koaxialkabel aufgelegt werden. Über eine Leitung von mindestens 4mm2 muss zudem eine Verbindung zur Hauptpotenzialausgleichschiene hergestellt werden.
Für eine Montage einer Antennenanlage (gilt auch für DVB-T) auf dem Dach gelten die strengsten Normen. Eine Erdung des Antennenmastes ist gemäß VDE vorgeschrieben und muss über einen Erdungsleiter (Ausführung 16mm² Kupfer, blank oder isoliert) erfolgen, welcher auf möglichst kurzem und direktem Weg zur Erdungsanlage geführt werden muss. Diese Führung sollte möglichst außen am Gebäude erfolgen.
Potenzialausgleich
Alle Abschirmungen der von der Antenne abgehenden Koaxialleitungen müssen mit dem Mast oder dem Erdungsleiter auf einer Potenzialausgleichschiene aufgelegt und über einen Schutzpotenzialausgleichsleiter mit einem Querschnitt von min. 4mm² Kupfer verbunden werden. Auch vom Multischalter abgehende Leitungen sollten hier mit aufgelegt werden. Hinweis: Diese Vorgehensweise beim Potenzialausgleich gilt auch für alle anderen Praxisbeispiele und wird aus diesem Grund dort nicht noch einmal explizit erwähnt.
In dem Fall einer Montage in einem Bereich wie dem Balkon, z.B. durch einen Balkonständer ist eine Erdung seitens der Normen nur empfohlen, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Liegt der Balkon jedoch im Schutzbereich von weniger als 2 m unterhalb der Dachkante gilt Beispiel 3.
Bei Antennenanlagen an Gebäuden, die weniger als 2 m (allseitig) unterhalb der Dachkante oder Dacheindeckung, oder mehr als 1,5 m vom Gebäude angebracht sind wird wird hier eine Erdung mit den gleichen Normvorgaben wie bei der Dachmontage gefordert (siehe Praxisbeispiel 1).
Sollte sich die Antenne mehr als 2 m unterhalb der Dachkante befinden, z.B. bei der Montage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses, wird hier eine Erdung nicht gefordert, aber dennoch empfohlen.
Sollte die Antennenanlage auf einem Gebäude wie einer Garage oder einem Gartenhaus montiert werden, werden diese als Gebäude betrachtet, bei denen dieselben Regelungen bezüglich Erdung gelten wie bei der Montage auf dem eigenen Hausdach (siehe Praxisbeispiel 1).
Potenzialausgleich beim Kabelanschluss (BK)
Auch Nutzer des Kabelanschlusses müssen diesen in den Schutzpotenzialausgleich mit einbeziehen, um Spannungsunterschiede zwischen dem Kabelnetz und anderen fremden leitfähigen Teilen, welche zu Personen- oder Sachschäden führen können, auszugleichen. Der Potenzialausgleichsleiter hat einen Mindestquerschnitt von 4 mm² Kupfer. (DIN EN 60728 (VDE 855 – 1)). Hier sollten sowohl die vom Hausübergabepunkt (HÜP) kommenden Koaxialkabel, als auch die nach dem BK-Verstärker abgehenden Schirme der Kabel aufgelegt werden.