VPRT-Appell zum EU-Datenschutz
14. April 2016

Am Donnerstag, den 14. April 2018 hat die EU-Datenschutzverordnung einen einheitlichen Datenschutz für alle in Eurpa tätigen Unternehmen verabschiedet. Der VPRT begrüßt dieen Schritt zwar, hat aber auch Bedenken bezüglich der Zukunftstauglichkeit geäußert.
Einheitliche Datenschutzregeln ab 2018
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt, dass ab 2018 für alle in Europa tätigen Unternehmen einheitliche Datenschutzregeln gelten sollen. Mit der heutigen Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSchGVO) durch das Europäische Parlament steht der unmittelbaren Anwendung eines einheitlichen Datenschutzes in Europa nichts mehr im Wege. Der VPRT bedauert, dass es trotz langjähriger Verhandlungen nicht gelungen ist, die Verordnung konkreter und damit zukunftstauglich und rechtssicher auszugestalten. Viele Generalklauseln, insbesondere zur Datenverarbeitung ohne vorherige Einwilligung, sind nur sehr allgemein gehalten und stehen damit unter einem Interpretationsvorbehalt durch die nationalen Datenschutzbehörden.
VPRT-Appell
Claus Grewenig, Geschäftsführer des VPRT: „Wir appellieren, den gemeinsamen Rechtsrahmen innovationsfreundlich und mit Augenmaß anzuwenden. Wir leben in einer Datenökonomie. Marktforschung und Zielgruppenbildung sind für konvergente Medienangebote unerlässlich. Die Entwicklung neuer datenbasierter Geschäftsmodelle muss gerade für interaktive Medien auch in Zukunft möglich sein. Dabei ist vor allem die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gegenüber den international agierenden Plattformen mit ihren umfassenden Datennetzwerken zu stärken.“ Datenschutz sei für die Mitglieder des Verbandes in doppelter Hinsicht relevant: Neben dem journalistischen Datenschutz zum Erhalt der Recherche- und der Rundfunkfreiheit seien insbesondere die Nutzungsmessung und die Zielgruppenansprache für die Refinanzierung durch Werbung von Bedeutung.
Bürokratischer Mehraufwand
Der VPRT befürchtet, dass neue in der DSchGVO vorgesehene Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten einen hohen bürokratischen Aufwand für Unternehmen bedeuten könnten. Zugleich sei offen, inwieweit die unübersichtlichen Informations- und Begründungspflichten auf Verbraucherseite zu einem praktikablen Datenschutz beitragen würden.
Quelle: www.vprt.de