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Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Entwickler von Pokémon Go ab

20. Juli 2016

Das Spielekonzept der App „Pokémon Go“ setzt voraus, dass Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen. Der vzbv hat insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt.

Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren. Vor der Nutzung der Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch nach vzbv-Angaben praktisch unmöglich gemacht.

Das kalifornische Entwickler-Unternehmen Niantic kann den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen laut vzbv weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse.

Für die Anwendung gilt kalifornisches Recht

Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden.

Der vzbv hat das Unternehmen nun abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.

Seit dem offiziellen Start in Deutschland am 13. Juli 2016 belegt das Spiel „Pokémon Go“ Spitzenpositionen in den deutschen App-Stores von Apple und Google. Sie verwendet das Prinzip der sogenannten Augmented Reality, bei der die virtuelle und die echte Welt auf dem Smartphone-Bildschirm verschmelzen.

Die Taschenmonster werden anhand einer echten Straßenkarte innerhalb der App im öffentlichen Raum sichtbar und von den Spielern eingesammelt. Spieler lassen dann ihren Monsterbestand im Duell mit anderen antreten. Die Monster des Gewinners werden stärker und erhalten mehr Fähigkeiten.

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