Stellungnahme des Bundesrats
12. Oktober 2016

Derzeit verfügen erst 13 Prozent der deutschen Haushalte über digital-terrestrischen Radioempfang, die breite Mehrheit hört weiterhin analog über UKW. Die Politik will die bislang schleppende Digitalisierung beim Hörfunk nun beschleunigen. Daher hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes“ abgegeben, die den Anteil der DAB+ Radios im Handel ab 2019 deutlich erhöhen soll.
Ein komplettes Aus für rein analoge UKW-Radios wird es aber noch nicht geben. Reine UKW-Empfänger ohne RDS-Funktion, die lediglich über eine Drehskala oder die bloße Frequenzanzeige verfügen, sollen auch nach 2019 weiterhin verkauft werden können.
Im genauen Wortlaut der Stellungnahme des Bundesrats heißt es nämlich: „Ab dem 1. Januar 2019 muss jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene Hörfunkempfangsgerät, das den Programmnamen sowie programmbezogene Zusatzdienste anzeigen kann, zum Empfang digitaler Signale geeignet sein, die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen.“ Da die Änderung der TKG-Novelle nicht zustimmungspflichtig ist, kann der Bundestag das Votum als Empfehlung werten.