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Rundfunkkommission der Länder nimmt Aktionsplan für digitalen Hörfunk zur Kenntnis

17. März 2017

Die Rundfunkkommission der Länder hat in ihrer Sitzung am 15. März den „Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter“ zur Kenntnis genommen. Einen Monat zuvor ist der Aktionsplan im Digitalradio Board des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) beschlossen worden.

Für den Entwurf des Aktionsplans zeichnen das BMVI sowie Rheinland-Pfalz als Federführer verantwortlich. Bei der Sitzung wurde hervorgehoben, dass bei einer schwierigen topografischen Lage eine flächendeckende Versorgung weder mit UKW noch mit Internetradio möglich beziehungsweise wirtschaftlich ist. Daher seien Alternativen wie DAB+ notwendig. Die Rundfunkangelegenheiten der Länder werden traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.

Dem Aktionsplan zufolge stellt UKW-Radio den am stärksten genutzten Verbreitungsweg dar, das Internet und DAB+ können aber steigende Nutzungszahlen vorweisen. Die anerkannten Standards DRM30 und DRM+ stehen für die digitale terrestrische Verbreitung ebenfalls zur Verfügung.

Das Radio der Zukunft wird sich dem Aktionsplan zufolge an den Interessen der Hörer ausrichten. Wie genau die Transformation zum digitalen Hörfunk verläuft, hängt dem Papier zufolge davon ab, welchen digitalen Übertragungswegen die Hörerinnen und Hörer langfristig ihr Vertrauen schenken werden.

Der „Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter“ des BMVI enthält eine Roadmap mit acht Maßnahmen, die für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter den notwendigen Rahmen schaffen sollen.

Übertragungskapazitäten für zweiten DAB+-Multiplex sollen bereit gestellt werden

Hierzu gehören unter anderem eine „Smart-Radio“-Regelung, die die verpflichtende Ausstattung von Hörfunkempfangsgeräten mit mindestens einer digitalen Schnittstelle vorsieht sowie die „Schaffung einer Regelung, die sicherstellt, dass vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk freigegebene analoge Übertragungskapazitäten nicht mehr für eine Realisierung von neuen oder veränderten analogen Rundfunkbedarfen zur Verfügung stehen.“

Darüber hinaus wird die Unterstützung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze sowie die Bereitstellung der erforderlichen Übertragungskapazitäten zur Realisierung eines zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex durch die Bundesnetzagentur genannt.

Eine weitere Maßnahme soll dem Aktionsplan zufolge die Verständigung auf eine Methode zur Ermittlung der DAB+-Geräteausstattung sein. Die politische Begleitung des Transformationsprozesses von der analogen zur digitalen Hörfunkverbreitung durch Evaluation und Fortschreibung der Roadmap sit ebenfalls vorgesehen.

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