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Reformpaket und keine Beitragserhöhung bei den Öffentlich-Rechtlichen

20. September 2024

Bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks planen die Länder drastische Einschnitte beim Fernseh- und Hörfunkangebot. Wie nach der Sitzung der zuständigen Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch bekannt wurde, sollen 20 Hörfunkwellen und rund die Hälfte der zehn TV-Spartenkanäle wegfallen.

Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter gestalten, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel daran, diese Aufgaben zu erfüllen.

Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. Danach wollen sich die Länder mit den Effekten der Reform beschäftigen.

Keine Rundfunkerhöhung

Ursprünglich war auf Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geplant, den Rundfunkbeitrag zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro zu erhöhen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze.

 

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