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KEF empfiehlt Senkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent

14. April 2016

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. Euro € fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des umstrittenen Rundfunkbeitrags um 30 Cent von 17,50 Euro auf monatlich 17,20 Euro.

Zunächst war noch von einer Erhöhung der Rundfunkabgabe die Rede (SATVISION berichtete). Auf lange Sicht könnte diese auch erfolgen, denn dass der Rundfunkbeitrag nach der jetzt für die von 2017 bis 2020 empfohlene Senkung des Rundfunkbeitrags direkt wieder erhöht wird, das machte der KEF-Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger deutlich.

Seinen Aussagen zufolge sei ab der übernächsten Beitragsperiode in fünf Jahren ein Rundfunkbeitrag von über 19 Euro realistisch. Ohne die empfohlene Senkung des Beitrags geht der KEF-Vorsitzende dabei von 19,10 Euro pro Monat aus, mit der jetzt empfohlenen Senkung ab 2017 könnten ab 2021 gar 19,40 pro Monat fällig werden.

Finanzbedarf für drei Jahre um 3,5 Milliarden Euro gestiegen

Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten laut KEF-Bericht einen Gesamtfinanzbedarf von rund 38,5 Mrd. Euro€ an. Das sind rund 3,5 Mrd. €Euro oder rund 10 % mehr als in der vorherigen Periode 2013 bis 2016.

Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Mio. Euro. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. €Euro und auf das Deutschlandradio 44,5 Mio. Euro€. Das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. €Euro an.

Angemeldeter Bedarf wird um rund eine Milliarde Euro reduziert

Die Kommission reduziert den angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 965,7 Mio. Euro€. Davon entfallen 276,5 Mio. Euro€ auf Ertragszuschätzungen, z.B. im Bereich Werbung und Sponsoring, 617,7 Mio. Euro€ auf Aufwandsreduzierungen, z.B. bei den Programmverbreitungskosten, und 71,5 Mio. Euro€ auf Veränderungen bei den Eigenmitteln.

Im Ergebnis ergibt sich daraus (ungedeckter und von der KEF reduzierter Bedarf) nach KEF-Angaben ein Überschuss von 542,2 Mio. Euro. Vom festgestellten Gesamtfinanzbedarf für 2017 bis 2020 werden rund 33 Mrd. €Euro (87 %) aus Rundfunkbeiträgen einschließlich einmaliger Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen finanziert.

Mehreinnahmen durch mehr Direktanmeldungen

Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission die angemeldeten Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31,3 Mrd. an. Die Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen in den Jahren 2013 bis 2016 betragen rund 31,2 Mrd. Das sind 467,7 Mio. €mehr als im voherigen KEF-Bericht angenommen.

Zurückzuführen sind die Mehrerträge insbesondere auf eine gestiegene Anzahl an Wohnungen als Folge der hohen Direktanmeldungen. Bei den Aufwendungen für das Programm werden rund 16,5 Mrd. €Euro für 2017 bis 2020 anerkannt.

Rund 340 Millionen Euro mehr für Autragsproduktionen

Der Programmaufwand macht etwas mehr als 40 % des Gesamtaufwands der Anstalten aus. ARD und ZDF haben einen zusätzlichen Aufwand von 337,5 Mio. Euro€ für Auftragsproduktionen angemeldet.

Dieser Mehrbedarf wird mit „Vertragsbedingungen und einer Aufteilung der Verwertungsrechte im Bereich Film- und Fernsehproduktionen“ (ARD) zugunsten der Produzenten begründet. Nach Überprüfung der von den Anstalten vorgelegten Schätzungen und Rücksprache mit Produzenten erkennt die Kommission hiervon 253,1 Mio. Euro€ an.

2,1 Mrd. Euro für die betriebliche Altersversorgung

Unveränderte Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto rund 2.1 Mrd. €Euro.

Der aktuelle, 20. Bericht der KEF kann unter http://www.kef-online.de/ heruntergeladen werden.

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