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Gutachten zur kooperativen Medienregulierung

02. Dezember 2016

Mehr Zusammenarbeit im Sinne der Mediennutzer: Ein neues Gutachten der Medienanstalten belegt die Möglichkeit der Kooperation von Bund und Ländern bei der Medienregulierung.

Siegfried Schneider, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), fordert in diesem Zusammenhang eine größere Vernetzung der Behörden auf Bundes- und Landesebene: „Wir müssen mit verstärkter Zusammenarbeit auf die neuen Entwicklungen in der konvergenten Medienwelt reagieren. Die bisherigen, eher auf einen freiwilligen und informellen Austausch ausgerichteten Vorgaben sollten durch klare und verbindliche Regelungen unterstützt werden.“

Dass solche Kooperationen möglich sind, belegt das beim Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Auftrag gegebene Gutachten. Nach Verfassungsrechtsprechung sind Kooperationen von Bund und Ländern möglich, vor allem dort, wo sich die Regelungsmaterie nicht immer klar einem Kompetenzbereich zuordnen lässt.

So gibt es bereits existierende Kooperationsregeln im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder im Telekommunikationsgesetz (TKG).

Gerade beim Thema Netzneutralität, das technische Elemente im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, aber eben auch Vielfaltsaspekte im Zuständigkeitsbereich der Medienanstalten umfasst, reichen die derzeitigen Vorgaben nicht aus. Das Gutachten schlägt klare Benehmens- bzw. Stellungnahmeregelungen vor.

Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Kooperation mit der Bundesnetzagentur, sondern auch bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt, das immer wieder über Fälle mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Medienlandschaft entscheidet.

Quelle: Die Medienanstalten

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