Nebenkostenprivileg
Sonderkündigungsrecht für alle Kabel-Kunden

Die Einführung des Kabelfernsehens bedeutete seinerzeit einen großen Fortschritt hinsichtlich der Programmvielfalt, da in diesem Rahmen u. a. die ersten Privatsender wie Sat.1 und RTL ihren Sendebetrieb aufnahmen. In der Folge schlossen viele Vermieter bzw. Wohnungsunternehmen langfristige Verträge mit Kabelnetzbetreibern, um die Mietshäuser unkompliziert mit dem neuen TV-Angebot zu versorgen, wobei die Kosten hierfür mittels der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wurden. Was sich damals insbesondere finanziell als vorteilhaft für die Mieter erwies, kann mittlerweile gerne mal zum unnötigen Ärgernis werden. Die Vielfalt an TV-Verbreitungswegen ist inzwischen nämlich enorm gestiegen und längst nicht jeder möchte durch seinen Mietvertrag an das Kabelfernsehen gebunden sein, sondern sein Fernsehprogramm stattdessen vielleicht lieber über das Internet (OTT und IPTV), Satellit oder über Antenne (DVB-T2 HD) beziehen. Dieser Entwicklung folgend hat die Bundesregierung das sogenannte Nebenkostenprivileg zum 1. Dezember 2021 mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024 abgeschafft und damit Mieter von dem Zwang entbunden, sich, falls im Mietvertrag gefordert, an einem gemeinschaftlichen Kabelanschluss im Haus beteiligen zu müssen. Doch was bedeutet dies konkret? Welche Vor-, aber auch Nachteile ergeben sich daraus bzw. welche Auswirkungen hat die Abschaffung? Wird der Kabelanschluss nun teurer und welche Alternativen gibt es? Diesen und weiteren Fragen geht unser Ratgeber zum Thema Nebenkostenprivileg nach.
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