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TM3 muss Sendebetrieb einstellen

18. Februar 2019

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 12. Februar 2019 (Az. 10 K12506/17) den vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung durch die LFK abgelehnt.

Damit ist nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms TM3, das bis Januar als Family TV ausgestrahlt wurde, sofort zu beenden ist. Ebenso ist die Programmverbreitung, die derzeit unter anderem über den Satelliten Astra und verschiedene Kabelnetze erfolgt, einzustellen.

Die LFK hatte die Zulassung im Juli 2017 widerrufen und die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung angeordnet, da nicht mehr alle Zulassungsvoraussetzungen vorlagen. Das Gericht bestätigte nun diese Einschätzung.

Quelle: www.lfk.de

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