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TV-Umlagefähigkeit

25. Februar 2021

Die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt seit Wochen für heftige Diskussionen. Streit entzündet sich vor allem an der geplanten Abschaffung der Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung in Mietwohnungen. Betroffen davon sind bis zu 12 Millionen Haushalte (ca. 26 Millionen Menschen), für die der TV-Anschluss mit einer Gesetzesänderung in Zukunft deutlich teurer werden könnte. Nach Angaben des Branchenverbands ANGA um bis zu 200 Euro im Jahr. Vodafone unterbreitet jetzt einen Kompromiss-Vorschlag, der weiterhin günstige TV-Angebote ermöglicht, den Ausbau von Gigabit-Netzen beschleunigt und zeitgleich die Wahlfreiheit der Mieter stärkt. Mit diesem Kompromiss-Vorschlag folgt Vodafone den Empfehlungen des Bundesrats, der sich vor zwei Wochen gegen den aktuellen Gesetzesentwurf, aber für eine Modernisierung der Umlagefähigkeit ausgesprochen hat.

Am Vorschlag der Bundesregierung zur ersatzlosen Abschaffung der Umlagefähigkeit gab es in den vergangenen Wochen breite Kritik. Zuletzt wies der Bundesrat diese Pläne in einer Stellungnahme zurück mit der Forderung die Umlagefähigkeit in Neubauten für sogenannte VHC-Netze (Very High Capacity Networks) zu erhalten – also für Gigabit-Netze, die auf Glasfaser oder Kabel-Glasfaser-Technologie beruhen. Zudem sprach der Bundesrat sich dafür aus, die Übergangsfrist im Bestand von zwei auf vier Jahre zu erhöhen. Schon in der Bundestagssitzung Ende Januar haben mehrere Fraktionen Änderungen am bisherigen Gesetzesentwurf eingefordert. Am Montag wird sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags mit dem Streitthema befassen. Ein Beschluss des Bundestags wird für März oder April 2021 erwartet.

Vodafone bringt sich jetzt mit einem Kompromissvorschlag in die politische Debatte ein, um Brücken zwischen den unterschiedlichen Interessen zu bauen, kundenfreundliche Lösungen zu ermöglichen und den Gigabit-Ausbau in Deutschland zu fördern. Der Kompromiss-Vorschlag setzt auf den Forderungen des Bundesrats auf und erhöht im Vergleich zu anderen in der Diskussion befindlichen Vorschlägen noch stärker die Wahlfreiheit der Kunden.

Der Kompromiss-Vorschlag sieht vor, die Umlage für Glasfaser (7 Jahre) und weitere Netze mit besonders hoher Kapazität – sogenannte VHC-Netze (5 Jahre) – in Neubauten zu erhalten. Damit wäre es möglich, Deutschland tatsächlich bis 2025 – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – mit Gigabit-Geschwindigkeit zu versorgen. Die Kabel-Glasfaser-Technologie ist schon heute der größte Treiber für den Gigabit-Ausbau in Deutschland. Allein Vodafone hat 22 Mio. Haushalte mit Gigabit-Leitungen ausgestattet.

Vodafone schlägt zudem, angelehnt an die Forderung vom Bundesrat, eine fünfjährige Übergangsfrist für Bestandsnetze vor, um auch hier einen geordneten und für die Kunden problemlosen Übergang zu ermöglichen. Eine substantielle Abänderung des Umlagesystems ohne hinreichende Übergangsfrist würde eine Vielzahl rechtlicher, prozeduraler und technischer Probleme mit sich bringen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist ermöglicht eine geordnete, weil nacheinander ablaufende Umstellung auf das Einzelinkasso.

Für Kunden könnte es jeweils bereits nach zwei Jahren umfassende Opt-Out-Möglichkeiten und damit Wahlfreiheit geben. Damit könnte ein Ausgleich geschaffen werden, der günstige TV-Verträge für viele Kunden sichert, den Breitbandausbau deutlich beschleunigt und gleichzeitig mehr Wahlfreiheit für Kunden schafft.

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