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Ökodesign-Verordnung der EU tritt ab März in Kraft

21. Dezember 2022

Ab März 2023 tritt die zweite Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung für elektronische Displays wie z. B. TV-Geräte in Kraft. Damit gehen neue, strengere Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte einher. Zudem gibt es auch Vorgaben für Display-Arten, die bislang von den Effizienzanforderungen ausgenommen waren, etwa Fernseher mit 8K-Auflösung.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich dadurch keine Einschränkungen beim TV-Kauf. Die Hersteller bekennen sich zu Nachhaltigkeits- und Umweltzielen und unterstützen die Energieeffizienz- und Ökodesignvorgaben. Sie stellen sicher, dass alle ab dem Stichtag in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten TV-Geräte den neuen Ökodesign-Vorgaben entsprechen. Bereits vor dem 1. März 2023 im EU-Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Fernseher sind von den neuen Grenzwerten nicht betroffen und dürfen weiterhin verkauft werden.

Zu den neuen Regelungen und Nachhaltigkeitszielen von Ökodesign sowie zum Energielabel hat der ZVEI heute ein Q&A veröffentlicht, das auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden kann. In der an diesem Freitag erscheinenden Ausgabe 01/2023 der SATVISION widmen wir dem Thema Ökodesign-Verordnung ebenfalls einen ausführlichen Artikel, den wir in nachfolgenden Ausgaben als Serie fortsetzen werden. Sollten Sie Fragen rund um die Thematik haben, können Sie diese gerne an die E-Mail-Adresse technik@satvision.de senden, damit wir sie anschließend in unserer Serie aufgreifen.

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