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Klage gegen Netflix erfolgreich

16. März 2020

Das Berliner Kammergericht hat einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Streaming-Anbieter Netflix stattgegeben. Diese hatte gegen einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix geklagt, der besagt, dass sich das Abo-Angebot und die Preise für den Dienst gelegentlich ändern könnten.

Laut Urteil seien solche Preisanpassungsklauseln gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch jedoch nur zulässig, wenn die Befugnis von Kostenerhöhungen abhängig gemacht werde. Die Netflix-Klausel dagegen nenne keinerlei Faktoren, von denen eine Preisanpassung abhängig sein soll, sondern stelle diese vollständig in das Belieben des Streaming-Anbieters. Das Gericht argumentiert weiterhin, dass die betreffende Klausel nicht transparent genug sei. Es sei für Abonnenten nicht nachvollziehbar, in welchem Umfang Preiserhöhungen erfolgen können und wodurch sie begründet werden. Da die Klausel zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führe, sei sie unwirksam und Netflix könne daher in Zukunft nicht einfach die Preise erhöhen.

Das entsprechende Urteil war bereits am 20. Dezember 2019 verkündet worden, wurde aber erst jetzt auch öffentlich gemacht. Für Netflix besteht die Möglichkeit, das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten und vor die nächsthöhere Instanz zu ziehen. Beobachtern zufolge gilt dies als sehr wahrscheinlich.

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