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Kartellamt fordert Änderung der Bundesliga-Ausschreibung

20. Januar 2020

Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge soll bei der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte der Fußball-Bundesliga weder ein Pay-TV-Sender noch ein Streamingdienst alle vier Bezahl-Pakete exklusiv erwerben können. Dementsprechend habe das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) aufgefordert, ihre Ausschreibung für die Medienrechte der Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 zu ändern.

Aufgrund der bislang vorliegenden Ausschreibung könnte ein einzelner Pay-TV-Anbieter wie etwa Sky alle Pakete kaufen, wobei drei davon dann exklusive Ausstrahlungsrechte beinhalten würden. Laut „FAZ“ fordert das Kartellamt, dass dies nur für zwei Pakete gelten solle.

„Die DFL muss ein Vermarktungsmodell vorlegen, das den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ermöglicht“, zitiert die FAZ den Chef des Bundeskartellamts Andreas Mundt. „Ein Monopolist hätte kaum Anreize, die Qualität der Berichterstattung zu verbessern und das Innovationspotenzial insbesondere des Internets auszuschöpfen.“

Die DFL hat sich bislang nicht zu dem Bericht geäußert. In dieser und der kommenden Saison benötigen Fußballfans Abonnements des Pay-TV-Senders Sky und des Streamingdienstes DAZN, um alle Live-Spiele der Fußball-Bundesliga sehen zu können. Eine Entscheidung darüber, wie es ab der Saison 2021/22 weitergeht, wird für die kommenden Monate erwartet.

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