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Erster Streamingdienst mit eignungsgeprüftem Jugendschutzprogramm

11. Oktober 2018

Der US-amerikanische Streamingdienst Netflix hat ein Jugendschutzprogramm implementiert, das den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers entspricht. Das Unternehmen Netflix International B.V. hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) seine accountbezogene Schutzfunktion einer Jugendschutz-PIN zur Prüfung vorgelegt. Die Selbstkontrolleinrichtung hat die Funktion als geeignet im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beurteilt. Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) heute die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidung überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet Netflix nun als erster Streamingdienst ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz: „Netflix ist ein Streamingdienst mit enormer Reichweite in Deutschland. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass das Unternehmen nicht nur die hiesigen Bestimmungen zum Jugendschutz, sondern auch seine gesellschaftliche Verantwortung ernstnimmt.“ Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM, ergänzt: „Dass Netflix sein Jugendschutzprogramm für eine Eignungsprüfung vorgelegt hat, gibt nicht nur dem Unternehmen Rechtssicherheit. Auch Eltern können nun darauf vertrauen, dass ihre Kinder bei der Nutzung vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geschützt sind.“

Mit seiner Jugendschutzfunktion ermöglicht Netflix den Accountinhabern, ihren gesamten Account über alle Profile hinweg mit einer Altersbeschränkung zu versehen, die die Nutzung nicht altersangemessener Einzeltitel von der Eingabe einer vierstelligen PIN abhängig macht. Hat der Accountinhaber eine PIN hinterlegt und die Altersbeschränkung aktiviert, muss diese in jedem Profil eingegeben werden, um Titel mit einer höheren als der ausgewählten Alterseinstufung abzuspielen.

Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Die Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter ist eine von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Onlinemedien. Der Verein engagiert sich zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen und -verbänden dafür, Kindern und Jugendlichen die sichere Nutzung von Onlinemedien zu ermöglichen.

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