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ZAK Beanstandung gegen RTL 2 News

24. April 2013

Wegen des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) heute (16.April) in ihrer Sitzung in Stuttgart einen Beitrag im Programm der Nachrichtensendung „RTL 2 News“ beanstandet. In der Sendung am 8. Januar 2013 wurde ein fiktionales Statement einer Schauspielerin des Scripted-Reality-Formats „Köln 50667“ ausgestrahlt ohne einen Hinweis, dass das Interview von einer frei erfundenen Figur stammte. Die ZAK sieht darin einen Verstoß gegen anerkannte journalistische Grundsätze und zusätzlich einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit.

Thomas Fuchs, der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, sagte: „Bei diesem Beitrag verschwimmt die Grenze zwischen Fiktion und Wirklichkeit. Hier verletzt ein Sender die Wahrhaftigkeitsregel. Die Zuschauer können so nicht mehr erkennen, welche Sequenz ‚echt‘ und welche fiktional ist. Ich halte so einen Verstoß in einer Nachrichtensendung für eine Grenzüberschreitung, die wir nicht tolerieren können.“

Zulassung für „ProSieben MAXX“

Der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH wurde heute (16.April) durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die Zulassung für die Verbreitung von „ProSieben MAXX“ erteilt. Der neue Unterhaltungsspartensender soll sich vornehmlich an ein männliches Zielpublikum zwischen 40 und 59 Jahren richten; er soll bundesweit verbreitet werden. Die Lizenz wurde bei der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beantragt und hat eine Laufzeit von zehn Jahren.

Die Entscheidung der Medienanstalten steht noch unter dem Vorbehalt der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Quelle: Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

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