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Verein Digitalradio Deutschland zum Koalitionsvertrag

08. Februar 2018

CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, das digital-terrestrische Radio weiterzuentwickeln. Ein UKW-Abschalttermin wurde hingegen nicht in Aussicht gestellt. Der Verein Digitalradio Deutschland begrüßt das Bekenntnis zu DAB+ im Entwurf des Koalitionsvertrags als wichtigen Schritt im Rahmen einer bundesweiten Digitalisierungsoffensive.

Die designierte Bundesregierung hat sich im Entwurf des Koalitionsvertrags darauf verständigt, die Digitalisierung des Hörfunks in Deutschland voranzutreiben und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine Pflicht für digitale Schnittstellen in Radiogeräten auf den Weg zu bringen. Zuvor hatte es noch geheißen, man wolle in der kommenden Legislaturperiode einen UKW-Abschalttermin festlegen. Diese Überlegungen sind damit wohl vorerst vom Tisch. Gegen ein fixes Abschaltdatum hatten vor allem private Radiobetreiber protestiert.

Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD bedarf zunächst der Abstimmung durch die SPD-Mitglieder. Ein Ergebnis dieser Abstimmung wird am 4. März 2018 erwartet.

Schnittstellen zum digitalen Radioempfang

Die Digitalisierung des Radios findet explizit in zwei Passagen des Koalitionsvertrages Erwähnung. Im Koalitionspapier heißt es auf Seite 48 unter den Randziffern 2150-2154: „Wir werden die Regelungen zur Interoperabilität in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk weiterentwickeln, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken. Wir werden unter Einbeziehung aller Akteure im Digitalradio Board Maßnahmen entwickeln, um die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben.“

Auf Seite 49 unter den Randziffern 2223 ff heißt es: „Wir werden die Weiterentwicklung innovativer Rundfunksysteme im digitalen Zeitalter auch auf europäischer Ebene absichern (Sicherung Übertragungskapazitäten, 5G). Wir setzen uns für eine Interoperabilitätsverpflichtung für Digitalradiogeräte auch auf europäischer Ebene ein.“

Unter Interoperabilitätsverpflichtung wird verstanden, dass jedes künftig in der EU verkaufte Radiogerät über eine Schnittstelle zum digitalen Radioempfang, zum Beispiel für DAB+, verfügen soll. Der Digitalradio Deutschland e.V. setzt nun nach eigenen Angaben darauf, dass die Ankündigungen im Koalitionsvertrag zeitnah umgesetzt werden.

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