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Tele Columbus AG muss private Free-TV-Anbieter gleich behandeln

26. Februar 2018

Der Kabelnetzbetreiber Tele Columbus AG behandelt private Free-TV-Programmanbieter ungleich, da er nur von einigen privaten Anbietern ein Entgelt für die Einspeisung ihrer Programme verlangt, während er andere private Anbieter verbreitet, ohne ein Entgelt entgegenzunehmen. Dies ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags, entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in ihrer Sitzung in Hannover am 20.02.2018. Die ZAK fordert nun die Tele Columbus AG auf, die Ungleichbehandlung bei ihren Einspeiseverträgen zu beheben und die Gleichbehandlung der privaten Free-TV-Programmanbieter gegenüber der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nachzuweisen.

Laut Rundfunkstaatsvertrag (§ 52d Satz 1 RStV) müssen Anbieter von Programmen chancengleich behandelt und dürfen nicht „ohne sachlich gerechtfertigten Grund“ diskriminiert werden. Plattformanbieter, also etwa Kabelnetzbetreiber, dürfen demnach ihre Entgelte und Tarife für gleichartige Anbieter nicht unterschiedlich ausgestalten. Tele Columbus hingegen erhebt Entgelte bei einigen Anbietern und bei anderen Anbietern wiederum nicht. Nach Ansicht der ZAK liegt bei Tele Columbus dafür kein sachlich rechtfertigender Grund im Sinne der Meinungsvielfalt vor, sodass die Ungleichbehandlung als Verstoß gewertet wird.

Plattformbetreiber sind zwar grundsätzlich berechtigt, neue Verträge und damit neue Geschäftsmodelle einzuführen. Es darf aber keine Übergangsphase geben, in der einige Rundfunkanbieter schon für die Verbreitung ihrer Programme durch den Plattformbetreiber bezahlen müssen und andere nicht.

Bereits zuvor hatte der Rundfunkveranstalter WELT (vormals N24) bei der mabb Beschwerde gegen Tele Columbus wegen diskriminierender Einspeiseentgelte eingereicht. Im Februar 2016 hatte die ZAK festgestellt, dass die Tele Columbus AG die gleichartigen Programme „N24“, „Phoenix“ und „n-tv“ bei der Ausgestaltung der Entgelte und Tarife trotz identischer Verbreitungsleistung ungleich behandelt. Tele Columbus klagte daraufhin gegen die Entscheidung; das Verfahren dauert derzeit noch an.

In der Zwischenzeit hatte die mabb weitere Einspeiseverträge und somit die Entgeltstrukturen von Tele Columbus grundsätzlich geprüft. Auf dieser Grundlage konnte die ZAK nun in ihrer Sitzung am 20. Februar 2018 darüber entscheiden.

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