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SatCab-Verordnung soll lineares Fernsehen retten

21. Juni 2017

Das klassische lineare TV und neuere Streaming-Dienste stehen in Konkurrenz zueinander und es gibt nicht wenige Stimmen, die behaupten, dass dem klassischen TV-Empfang das Ende drohnt. Eine neue SatCab-Verordnung soll das verhindern und dafür sorgen, dass Zuschauer ihr TV-Programm unabhängig vom Gerät – TV, Notebook oder Smartphone – sehen können.

Heute berät der Kulturausschuss des Europaparlaments über die sogenannte SatCab-Verordnung. „Die geplante Verordnung geht noch nicht weit genug, aber die Richtung stimmt. Sie behält das seit 20 Jahren bewährte Rechteklärungssystem für die Weitersendung von TV- und Radioprogrammen bei, passt es aber zugleich an den technologischen Fortschritt und die veränderten Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer an“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Die Verordnung kann die Grundlage dafür schaffen, dass das lineare Fernsehprogramm auf zeitgemäßen Wegen beim Verbraucher ankommen kann“, so Rohleder. „Der Zuschauer wechselt heute völlig selbstverständlich zwischen der Art der Übertragung – etwa klassischem Kabelfernsehen, IP-basiertem Internet-TV oder Streaming über Mobilfunknetz – sowie dem jeweils genutzten Endgerät wie Fernseher, Notebook oder Smartphone. Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis dafür, wenn ihnen aufgrund unterschiedlicher Rechteklärungsmechanismen weniger Inhalte angeboten werden, nur weil sie vom Fernseher aufs Handy wechseln.“

Bisher sorgen je nach Verbreitungsweg unterschiedliche Vertragspartner dafür, dass Zuschauer Inhalte auf dem TV schauen können, den gleichen Film allerdings nicht im Nebenraum auf dem Tablet über das WLAN. „Die Nachfrage der Zuschauer, Fernsehen nicht nur auf dem klassischen Wege zu Hause anzuschauen, ist da. Nun gilt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit attraktive Angebote auf den Markt kommen“, so Rohleder. „Die geplante EU-Verordnung reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand, gleichzeitig wird für den Zuschauer eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.“

Ein Knackpunkt könnte das Territorialprinzip sein, dass es Produzenten ermöglicht, Filmrechte für jedes EU-Mitgliedsland einzeln zu veräußern. Rohleder: „Entscheidend ist, für die Weitersendung von Fernsehprogrammen eine einfachere Rechteklärung über die verschiedenen Verbreitungskanäle zu schaffen. Das hat nichts mit dem Territorialitätsprinzip zu tun.“

Quelle: www.bitkom.org

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