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KJM stellt Jugendschutz-Verstoß fest

22. November 2016

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat eine Folge der Serie „Akte X“ (10. Staffel) mit dem Titel „Gründer Mutation“ geprüft und dabei eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige festgestellt. Die Folge war am 15.02.2016 um 21.15 Uhr auf ProSieben in einer durch den Sender angefertigten Schnittfassung ausgestrahlt worden.

Besonders ins Gewicht fiel hierbei, dass der Sender ein Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nicht beachtet hatte, das die englischsprachige Vorabfassung der Folge für einen Sendeplatz erst ab 22 Uhr und somit für die Altersgruppe ab 16 Jahren freigab. Dazu der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer: „Unser bewährtes System der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz beruht auf der zwischen Selbstkontrolleinrichtungen und KJM geteilten Verantwortung. Es kann jedoch nur dann gut funktionieren, wenn Anbieter die Freigabeentscheidungen der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle berücksichtigen und auch deren jeweilige Begründung ernst nehmen. Im Sinne eines guten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Medieninhalten achtet die KJM verstärkt darauf, dass diese Freigaben korrekt eingehalten werden.“

In der beanstandeten Folge war zu sehen, wie die beiden Detectives Mulder und Scully im Falle des Selbstmordes eines Wissenschaftlers ermitteln. Dieser hatte in einem Labor Genexperimente durchgeführt und so Kinder mit übernatürlichen Fähigkeiten geschaffen. Im Lauf der Folge werden verschiedene drastische Gewaltakte gezeigt, wie beispielsweise eine Selbsttötung durch einen Brieföffner, ein Kaiserschnitt durch einen Messerstich in den Bauch oder die Tötung eines Vaters durch die schrillen Schreie seines eigenen Kindes. Somit besteht die Episode aus einer Aneinanderreihung düsterer und verstörender Bilder und Szenen, die unter 16-Jährige nachhaltig ängstigen können. Darüber hinaus bietet die Folge Anleihen an Horrorfilme. Nach Ansicht der KJM ist daher die deutschsprachige Schnittfassung des Senders geeignet, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Im Gutachten der FSF zu der englischsprachigen Fassung fand sich der Hinweis, dass aufgrund der Machart, des Kontextes und der Thematik keine Schnittmöglichkeiten gesehen würden.  

Die KJM hat hier als Organ der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gehandelt. Die Direktorin der mabb wird jetzt die Entscheidung der KJM im Außenverhältnis umsetzen.

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