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Freie Routerwahl ab 1. August 2016

29. Juli 2016

Ab dem 1. August 2016 gilt die vom Gesetzgeber eingeführte freie Endgerätewahl bei DSL, Kabel, Glasfaser und LTE. Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller begrüßt das Inkrafttreten des TK-Endgerätegesetzes und die dadurch begründete Wiederherstellung der Endgerätefreiheit.

Private und gewerbliche Endnutzer haben ab dem Stichtag die freie Wahl, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss verwenden wollen und können die Produkte einsetzen, die ihrem Bedarf nach Leistung, Funktionalität und Sicherheit entsprechen. Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller teilt zu diesem Anlass mit, dass der Wettbewerb um das beste Endgerät für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel, Glasfaser und LTE) die Innovationskraft der Branche weiter stärken wird.

Davon profitieren dem Verbund zufolge die Kunden, die aus einer Vielzahl an hochleistungsfähigen Endgeräten auswählen können. Der durch die Endgerätefreiheit befeuerte Wettbewerb im Markt wird weiteren Angaben des Verbunds zufolge darüber hinaus maßgeblich zum technologischen Fortschritt und damit zur Weiterentwicklung einer modernen digitalen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Im Sinne der Kundenzufriedenheit setzt der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller darauf, dass alle Endnutzer von der wiederhergestellten Endgerätefreiheit profitieren. Dies gilt insbesondere für die Kabel- und Glasfasernetze. Voraussetzung für eine echte Endgerätefreiheit ist den Angaben des Verbunds zufolge auch die gute Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Endgeräteherstellern, insbesondere im Hinblick auf die adäquate Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen.

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