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Verurteilung wegen illegalen Live-Streamings von Sky Bundesliga-Übertragungen

24. November 2016

Das Amtsgericht Tauberbischofsheim verurteilte jetzt zwei Deutsche wegen illegalen Live-Streamings von Bundesliga-Übertragungen von Sky Deutschland im Jahr 2014. Wegen fünf nachgewiesener Urheberrechtsverletzungen wurde ein 28-jähriger Angeklagter aus Baden-Württemberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Ein weiterer, ebenfalls 28-jähriger Angeklagter aus Sachsen wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Sky konnte die Täter eigenen Angaben zufolge bereits aufgrund eigener Ermittlungen bei Stellung der Strafanzeige eindeutig identifizieren und eine schnelle Überführung der Täter durch die Polizei ermöglichen.

Thomas Stahn, Head of Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland wird dazu mit folgenden Worten zitiert: „Mit diesem klaren Urteil des Amtsgerichts Tauberbischofsheim sehen wir uns einmal mehr in unserer Strategie bestätigt, illegale Live-Streams kontinuierlich und konsequent zu verfolgen. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Justiz gegen derartige Urheberrechtsverletzungen vorgeht und diese mit Freiheitsstrafen oder empfindlichen Geldstrafen ahndet.“

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