Skip to main content
search
0

Landgericht Mannheim hat Klage gegen LG abgewiesen

30. Januar 2013

Laut Urteil des Landgerichts Mannheim verletzt LG Electronics (LG) keine Patente von United Video Properties Inc., einem Tochterunternehmen der Rovi Corporation mit Sitz in Santa Clara, Kalifornien (USA). Am 18. Dezember 2012 entschieden die Richter in erster Instanz zugunsten von LG (Aktenzeichen Nr. 2 O 104/12). United Video Properties hatte geklagt, dass TVGeräte von LG gegen das europäische Patent Nr. 0 775 417 verstoßen würden.

Die TV-Geräte wurden von LG Electronics Inc. mit Sitz in Seoul (Korea) hergestellt und in Deutschland von der eigenen Tochtergesellschaft LG Electronics Deutschland GmbH vertrieben. Obwohl das Urteil in erster Instanz gesprochen wurde und dem Kläger die Möglichkeit der Berufung gibt, stellt die Gerichtsentscheidung einen deutlichen Sieg für LG dar. In der Urteilsbegründung legten die Richter anhand deutlicher Kriterien dar, dass die Auslegung des Patents durch den Kläger zu umfassend gewesen sei. „Wir konnten das Mannheimer Gericht überzeugen, nicht dem Beispiel eines anderen deutschen Gerichts zu folgen, das in einem sehr ähnlichen Fall gegen einen großen europäischen TV-Hersteller entschieden hatte“, sagte Joo-sup Kim, bei LG für Patentschutz und Geistiges Eigentum zuständig. „Ein Urteil gegen LG hätte im Hinblick auf Innovation und Verbraucherorientierung das falsche Signal gesetzt.“ Das Europäische Patent 0 775 417 befasst sich mit einem verbesserten elektronischen Steuerungssystem für Fernsehprogramme, das als nutzerfreundlicher und effizienter als konkurrierende Systeme gilt. Das Patent wird häufig als zu breit angelegt kritisiert. LG und andere Unternehmen haben bereits Nichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht erhoben. Die Frage, ob das Patent generell Bestand hat, spielte im Mannheimer Prozess jedoch keine Rolle.

Close Menu