Skip to main content
search
0

Ausschreibung der Drittsendezeiten durch NLM

07. Juni 2017

Die sogenannten Drittsendezeiten dienen nach dem Willen der Rundfunkgesetzgeber der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen.  Ein solches Fensterprogramm muss unter Wahrung der Programmautonomie des Hauptveranstalters einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt in dessen Programm, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information, leisten.

Die der RTL Group zuzurechnenden Programme (RTL Television, RTL II, RTL Crime, RTL Living, RTL NITRO, RTL Passion, RTL plus, SUPER RTL, TOGGO plus, n-tv, VOX und GEO Television) erreichen im Durchschnitt des Jahres einen Zuschaueranteil von insgesamt 23,3 %. Damit überschreiten sie den eine Drittsendezeitverpflichtung auslösenden Schwellenwert von 20 % (§ 26 Abs. 5 Satz 2 RStV). Nach Beschluss der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 09.05.2017 ist die RTL Television GmbH verpflichtet, Sendezeit für unabhängige Dritte im Umfang von 180 Minuten pro Woche im Programm RTL Television einzuräumen.

Die NLM schreibt daher nach Erörterung mit RTL für die Zulassungsperiode vom 01.07.2018 bis 30.06.2023 folgende Sendezeitschienen aus: 

1. Sendezeitschiene:         Samstag        19:05 bis 20:15 (70 Minuten)

2. Sendezeitschiene:         Montag         23:25 bis 00:00 (35 Minuten)

3. Sendezeitschiene:         Dienstag        00:30 bis 01:15 (45 Minuten)

4. Sendezeitschiene:         Dienstag        01:15 bis 01:45 (30 Minuten)

Die Frist zur Einreichung von Zulassungsanträgen endet am 01.09.2017, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist). Die NLM wird die Zulassungsfähigkeit der eingegangenen Anträge überprüfen und diese anschließend mit RTL mit dem Ziel erörtern, eine einvernehmliche Auswahl zu treffen. Kommt eine solche Auswahl nicht zustande, erfolgt das weitere Verfahren nach der Regelung in § 31 Abs. 4 RStV.

Vor Auswahl und Zulassung der Fensterprogrammveranstalter ist jeweils das Benehmen mit der KEK herzustellen.

Quelle: www.nlm.de

Close Menu