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Abschaltung von DVB-T

12. Januar 2017

Anlässlich der bevorstehenden Umstellung von DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD warnt die Verbraucherzentrale davor, dass Geschäftemacher die Verwirrung mancher DVB-T-Nutzer in der Übergangszeit offenbar ausnutzen möchten. Bei den Verbraucherzentralen hätten sich demnach Betroffene gemeldet, denen mit Hinweis auf die DVB-T-Abschaltung teure Kabelverträge als Ersatz angeboten worden seien oder die Postwurfsendungen von IPTV-Anbietern bekommen hätten.

Für diejenigen, die mit den bislang via DVB-T gesendeten öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern zufrieden gewesen seien, könne diese Masche eine teure Falle werden. „Während ein Kabelanschluss mit rund 15 bis 20 Euro pro Monat zu Buche schlägt, muss man bei DVB-T2 HD lediglich für die Privatsender rund fünf Euro pro Monat bezahlen“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Lange Laufzeiten und teils teure Geräte würden die Kabel- oder IPTV-Verträge für Anwender, die eher wenig fernsehen, noch unattraktiver machen. Zudem könne DVB-T2 HD echtes Full HD übertragen (mit 1920 × 1080 Pixeln und 50 Vollbildern pro Sekunde), während Kabelanschlüsse eine so gute Bildqualität nicht darstellen könnten. Auch seien über DVB-T2 einige öffentlich-rechtliche Fernsehsender in HD-Qualität zu empfangen, die im Kabel lediglich in Standardqualität ausgestrahlt würden.

Auch das Fernsehen über das Internet (IPTV) berge einige Kostenfallen: Während die meisten aktuellen Fernsehgeräte auch schon ein Empfangsteil für DVB-T2 HD integriert hätten, sei bei IPTV immer ein externer Receiver erforderlich, der entweder gemietet werden müsse oder als Kaufgerät wesentlich teurer als ein DVB-T2-HD-Receiver sei. „IPTV hat noch einen weiteren Nachteil: Fällt die DSL-Leitung aus, ist auch kein Fernsehempfang möglich“, sagt Gundall.

Quelle: verbraucherzentrale.de

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